Vertrag
Endalter
Das vereinbarte Lebensalter, bis zu dem der Berufsunfähigkeitsschutz besteht — üblicherweise am gesetzlichen Renteneintritt orientiert.
Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung wird festgelegt, bis zu welchem Alter der Schutz gelten soll. Dieses Endalter ist eine der wenigen Stellschrauben, an denen sich der Beitrag deutlich bewegen lässt — und zugleich eine der folgenreichsten Entscheidungen im gesamten Vertrag.
Was das Endalter regelt
Das Endalter markiert den Zeitpunkt, zu dem der Vertrag endet. Bis dahin besteht Versicherungsschutz, danach nicht mehr. In der Praxis wird meist ein Alter zwischen 60 und 67 Jahren vereinbart, wobei sich die Verträge am regulären Renteneintrittsalter orientieren. Wer bis zum gesetzlichen Rentenbeginn arbeiten wird, braucht Schutz bis dahin — ab dem Rentenbeginn tritt die Altersrente an die Stelle des Erwerbseinkommens, und die BU hat ihre Aufgabe erfüllt.
Das Endalter wird in den Vertragsunterlagen meist als Ablaufdatum ausgewiesen, häufig zum Ende des Monats, in dem das vereinbarte Alter erreicht wird. Manche Tarife enden bereits zum Ende des Versicherungsjahres, in dem der Versicherte das Endalter erreicht. Der Unterschied kann einige Monate ausmachen.
Warum ein zu frühes Endalter teuer werden kann
Ein niedrigeres Endalter senkt den Beitrag, weil der Versicherer ein kürzeres Risiko trägt. Das klingt attraktiv — nur liegt gerade in den Jahren zwischen 55 und 65 die Phase, in der die Wahrscheinlichkeit einer Berufsunfähigkeit statistisch deutlich höher ist als in jungen Jahren. Wer den Schutz bei 60 enden lässt, spart Beitrag genau für den Zeitraum, in dem das Risiko am größten ist.
Dazu kommt die Versorgungslücke. Endet die BU mit 60, das Erwerbsleben aber erst mit 67, entstehen sieben Jahre ohne Einkommensersatz. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente nach § 43 SGB VI greift nur unter engen Voraussetzungen und fällt in der Höhe regelmäßig deutlich hinter dem bisherigen Nettoeinkommen zurück. Wer vorzeitig eine Altersrente in Anspruch nimmt, muss dauerhafte Abschläge hinnehmen — auch das verkleinert die spätere Versorgung.
Eine nachträgliche Verlängerung des Endalters ist zwar bei manchen Tarifen vorgesehen, erfordert aber in der Regel eine erneute Gesundheitsprüfung. Wer bis dahin Vorerkrankungen entwickelt hat, bekommt sie möglicherweise nicht mehr zu den ursprünglichen Bedingungen — oder gar nicht.
Endalter und tatsächliches Erwerbsende
Zu bedenken ist, dass das persönliche Erwerbsende nicht zwingend mit dem gesetzlichen Renteneintritt zusammenfällt. Wer eine private Altersversorgung aufgebaut hat und plant, früher aufzuhören, braucht den Schutz nur bis zu diesem Zeitpunkt. Umgekehrt arbeiten viele Selbständige über die Regelaltersgrenze hinaus — hier stößt die BU an ihre Grenzen, weil die Versicherer das Endalter meist nicht beliebig weit nach hinten schieben.
Das gesetzliche Renteneintrittsalter steigt je nach Geburtsjahrgang stufenweise an. Wer einen Vertrag mit Endalter 65 abgeschlossen hat, obwohl die Regelaltersgrenze für seinen Jahrgang bei 67 liegt, hat rechnerisch zwei Jahre Lücke. Eine Prüfung der eigenen Regelaltersgrenze in der Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung gehört deshalb zur Vertragsplanung.
Was Versicherer bei hohen Endaltern prüfen
Nicht jeder Beruf bekommt jedes Endalter angeboten. Bei körperlich stark beanspruchenden Tätigkeiten begrenzen manche Versicherer das mögliche Endalter, weil das Risiko in den letzten Berufsjahren als besonders hoch eingeschätzt wird. In solchen Fällen wird gelegentlich ein Endalter von 60 oder 62 angeboten, verbunden mit dem Hinweis, dass darüber hinaus kein Schutz darstellbar ist.
Auch das Eintrittsalter spielt eine Rolle: Wer erst mit Mitte 50 abschließt, findet nur noch wenige Anbieter, die ein Endalter von 67 zeichnen. Je früher der Vertrag steht, desto größer ist der Spielraum — sowohl beim Endalter als auch beim Beitrag.
Abgrenzung zu benachbarten Begriffen
Das Endalter wird häufig mit der Versicherungsdauer und der Leistungsdauer in einen Topf geworfen. Die Versicherungsdauer bezeichnet den Zeitraum, in dem ein Leistungsfall eintreten kann; sie endet mit dem Endalter. Die Leistungsdauer beschreibt, wie lange eine einmal anerkannte Rente gezahlt wird. Im Regelfall laufen beide bis zum selben Endalter — aber eben nicht in jedem Tarif. Wer die Unterlagen prüft, achtet darauf, ob für beide Größen dasselbe Alter genannt wird.
Häufige Fragen
Welches Endalter ist sinnvoll?
Üblich ist eine Orientierung am persönlichen Renteneintrittsalter, das sich aus der Renteninformation ablesen lässt. Ein früheres Endalter senkt zwar den Beitrag, lässt aber genau die Jahre ungeschützt, in denen das Risiko einer Berufsunfähigkeit am höchsten ist. Wer plant, früher aus dem Erwerbsleben auszuscheiden, kann das Endalter entsprechend anpassen.
Kann ich das Endalter später noch verlängern?
Manche Tarife sehen das vor, üblicherweise jedoch mit erneuter Gesundheitsprüfung. Sind bis dahin Vorerkrankungen hinzugekommen, kann die Verlängerung mit Zuschlag, Ausschluss oder Ablehnung enden. Verlässlicher ist es, das Endalter von Anfang an passend zu wählen.
Was passiert, wenn ich beim Erreichen des Endalters bereits Rente beziehe?
Die Zahlung endet in aller Regel mit dem vereinbarten Endalter, auch wenn die Berufsunfähigkeit fortbesteht. Ab diesem Zeitpunkt greift die Altersversorgung. Die genaue Regelung steht in den Bedingungen unter der Leistungsdauer.
Diese Begriffe hängen damit zusammen
- VersicherungsdauerDer Zeitraum vom Vertragsbeginn bis zum vereinbarten Endalter, in dem eine Berufsunfähigkeit überhaupt zu einem Leistungsanspruch führen kann.
- LeistungsdauerDer Zeitraum, für den die Berufsunfähigkeitsrente gezahlt wird, solange die Berufsunfähigkeit fortbesteht — meist bis zum vereinbarten Endalter.
- ErwerbsminderungsrenteGeldleistung der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 43 SGB VI, wenn das Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt stark eingeschränkt ist.
- NachversicherungsgarantieRecht, die versicherte Rente bei bestimmten Lebensereignissen ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen.
Dieser Eintrag erklärt einen Fachbegriff allgemein. Ob und wie er in einem konkreten Vertrag gilt, hängt vom jeweiligen Bedingungswerk ab — eine individuelle Prüfung ersetzt er nicht.