Recht
Klage vor dem Landgericht
Zivilklage gegen den BU-Versicherer; ab einem bestimmten Streitwert ist statt des Amtsgerichts das Landgericht zuständig, dort besteht Anwaltszwang.
Bleibt der Versicherer nach erneuter Prüfung bei seiner Ablehnung, führt der Weg zum Zivilgericht. Gestritten wird nicht über einen Verwaltungsakt, sondern über die Erfüllung eines Vertrags: Die klagende Partei verlangt Zahlung der vereinbarten Rente und in der Regel Befreiung von den Beiträgen.
Welches Gericht entscheidet
In erster Instanz sind Amtsgericht und Landgericht zuständig, die Abgrenzung erfolgt über den Streitwert. Unterhalb einer gesetzlich festgelegten Wertgrenze entscheidet das Amtsgericht, oberhalb davon das Landgericht. Weil bei laufenden Renten ein Mehrfaches der Jahresleistung zuzüglich der bereits aufgelaufenen Rückstände angesetzt wird, überschreiten BU-Verfahren diese Grenze häufig – schon eine mittlere Monatsrente summiert sich über den maßgeblichen Zeitraum schnell zu einem erheblichen Betrag.
Der praktisch wichtigste Unterschied betrifft die Vertretung. Vor dem Landgericht besteht Anwaltszwang; Schriftsätze und Anträge müssen durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt eingereicht werden. Vor dem Amtsgericht kann man sich grundsätzlich selbst vertreten, was bei der fachlichen Dichte solcher Verfahren allerdings selten empfehlenswert ist.
Was im Prozess verhandelt wird
Die klagende Seite trägt die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die Voraussetzungen der Berufsunfähigkeit nach dem Vertrag erfüllt sind. Praktisch bedeutet das: Das zuletzt in gesunden Tagen ausgeübte Tätigkeitsbild muss so konkret dargestellt werden, dass ein Sachverständiger damit arbeiten kann. Pauschale Berufsbezeichnungen genügen nicht; Gerichte verlangen eine Aufschlüsselung einzelner Verrichtungen mit ihren Zeitanteilen und körperlichen sowie geistigen Anforderungen.
Umgekehrt trägt der Versicherer die Beweislast für Umstände, die ihn entlasten. Beruft er sich auf eine Anzeigepflichtverletzung nach den §§ 19 bis 22 VVG, muss er belegen, dass gefragte Umstände verschwiegen wurden und welche Folgen daraus eintreten.
Häufig läuft das Verfahren auf ein gerichtliches Sachverständigengutachten hinaus. Das Gericht beauftragt einen Mediziner des passenden Fachgebiets, der den Gesundheitszustand beurteilt und einordnet, welche der beschriebenen Tätigkeiten noch möglich sind. Die rechtliche Bewertung, ob damit die vertragliche Schwelle erreicht ist, bleibt beim Gericht. Solche Beweisaufnahmen brauchen Zeit; Verfahren über mehrere Jahre sind nicht ungewöhnlich, zumal bei mehreren Fachgebieten auch mehrere Gutachten anfallen können.
Anträge und Reichweite des Urteils
Üblich ist eine Kombination aus Zahlungsantrag für die bereits fälligen Renten und Feststellungs- oder Zahlungsantrag für die künftigen Leistungen samt Beitragsbefreiung. Ein Urteil bindet die Parteien für den entschiedenen Sachverhalt, schließt aber eine spätere Nachprüfung durch den Versicherer nicht dauerhaft aus: Verbessert sich der Zustand später nachweisbar, kann er das Nachprüfungsverfahren einleiten.
Viele Verfahren enden vor dem Urteil durch Vergleich. Typisch sind Einmalabfindungen oder zeitlich begrenzte Zahlungen. Ein Vergleich kann die Unsicherheit eines Gutachtens vermeiden, bedeutet aber regelmäßig auch den Verzicht auf die lebenslange Rente – eine Abwägung, die von der eigenen Prognose und der finanziellen Lage abhängt.
Kosten und Absicherung
Die unterliegende Partei trägt grundsätzlich die Kosten des Rechtsstreits, also Gerichtskosten, Sachverständigenkosten und die Anwaltskosten beider Seiten. Diese richten sich nach dem Streitwert, der in BU-Sachen hoch ausfällt. Genau deshalb ist vorher zu klären, ob eine Rechtsschutzversicherung eintritt und ob der Rechtsschutzfall zeitlich gedeckt ist. Fehlt die Deckung, kommt je nach persönlichen Verhältnissen Prozesskostenhilfe in Betracht.
Vor dem Gang zum Gericht lohnt außerdem der Blick auf den Ombudsmann für Versicherungen: Sein Verfahren ist kostenfrei, hemmt die Verjährung und schließt eine spätere Klage nicht aus.
Häufige Fragen
Braucht man für die Klage zwingend einen Anwalt?
Vor dem Landgericht ja, dort gilt Anwaltszwang. Vor dem Amtsgericht wäre eine Selbstvertretung grundsätzlich möglich, bei BU-Verfahren wegen der medizinischen und versicherungsrechtlichen Komplexität aber unüblich.
Wie lange dauert ein BU-Prozess?
Das hängt maßgeblich von der Beweisaufnahme ab. Muss ein medizinisches Sachverständigengutachten eingeholt werden – und das ist der Regelfall – vergehen allein dafür oft viele Monate. Verfahren über zwei Jahre und mehr kommen vor, insbesondere wenn mehrere Fachgebiete betroffen sind.
Was passiert, wenn während des Prozesses ein Vergleich angeboten wird?
Ein Vergleich beendet den Streit ohne Urteil, meist gegen eine Einmalzahlung oder befristete Leistungen. Er schafft Planungssicherheit, bedeutet in der Regel aber den Verzicht auf die laufende Rente bis zum Endalter. Die Abwägung hängt von Prognose, Alter und finanzieller Lage ab.
Diese Begriffe hängen damit zusammen
- StreitwertDer in Euro bemessene Wert des Streitgegenstands; er bestimmt die Zuständigkeit des Gerichts sowie die Höhe von Gerichts- und Anwaltskosten.
- RechtsschutzversicherungSie übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten im Streit mit dem BU-Versicherer, sofern der Baustein Vertragsrecht eingeschlossen und der Fall gedeckt ist.
- AblehnungsbescheidUmgangssprachliche Bezeichnung für das Schreiben, mit dem ein BU-Versicherer die beantragte Rente ablehnt – kein behördlicher Bescheid.
- GutachtenEine Untersuchung durch einen medizinischen Sachverständigen, mit der der Versicherer oder ein Gericht den Grad der Berufsunfähigkeit beurteilen lässt.
Dieser Eintrag erklärt einen Fachbegriff allgemein. Ob und wie er in einem konkreten Vertrag gilt, hängt vom jeweiligen Bedingungswerk ab — eine individuelle Prüfung ersetzt er nicht.