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Alternativen

Multi-Risk-Versicherung

Bündelprodukt, das mehrere Leistungsauslöser wie Grundfähigkeiten, schwere Krankheiten und Pflegebedürftigkeit in einem Vertrag kombiniert.

Multi-Risk-Versicherungen fassen mehrere Absicherungsbausteine in einem Vertrag zusammen. Statt eines einzigen Leistungsauslösers gibt es mehrere, die nebeneinander stehen: Tritt einer davon ein, wird geleistet. Im Markt finden sich dafür auch Bezeichnungen wie Existenzschutz, Körperschutz oder Funktionsinvaliditätsversicherung. Ein einheitliches Produkt steht hinter diesen Namen nicht — die Zusammensetzung unterscheidet sich von Anbieter zu Anbieter erheblich.

Typische Bausteine

Regelmäßig kombiniert werden:

  • der Verlust definierter Grundfähigkeiten wie Sehen, Sprechen, Gehen oder der Gebrauch der Hände
  • ein Katalog schwerer Krankheiten nach dem Muster der Dread-Disease-Versicherung
  • Pflegebedürftigkeit, meist gemessen an den Pflegegraden oder an einem eigenen Punktesystem
  • teilweise Unfallinvalidität ab einem bestimmten Grad
  • in einzelnen Tarifen der Verlust der Fahrerlaubnis aus gesundheitlichen Gründen oder der Ausfall bestimmter Organe

Geleistet wird überwiegend als monatliche Rente bis zu einem vereinbarten Endalter, in manchen Tarifen wahlweise als Kapital. Einige Konstruktionen sehen gestufte Leistungen vor: eine reduzierte Rente bei leichteren Auslösern, die volle Rente bei schwereren.

Warum der Vergleich schwierig ist

Die Zahl der Auslöser wirkt auf den ersten Blick wie ein Qualitätsmerkmal. Tatsächlich entscheidet, wie eng oder weit jede einzelne Definition gefasst ist. Ein Tarif mit zwölf Grundfähigkeiten und großzügigen Schwellen kann in der Praxis deutlich mehr leisten als einer mit zwanzig Fähigkeiten und strengen Kriterien. Bei den schweren Krankheiten gelten dieselben Schweregradanforderungen wie bei einer eigenständigen Dread-Disease-Police — frühe Tumorstadien oder folgenlos ausgeheilte Ereignisse lösen häufig keine Zahlung aus.

Hinzu kommen Bedingungen, die den Kombinationseffekt begrenzen: Manche Tarife zahlen nach dem ersten Leistungsfall nicht mehr für weitere Auslöser, andere beenden den Vertrag. Wartezeiten, Karenzzeiten und Prognosezeiträume unterscheiden sich ebenfalls. Ein sauberer Vergleich ist deshalb nur über die vollständigen Bedingungswerke möglich, nicht über Übersichtstabellen.

Die Deckungslücke gegenüber der Berufsunfähigkeitsversicherung

Alle Bausteine haben eines gemeinsam: Sie sind berufsunabhängig. Gefragt wird nach dem Zustand des Körpers, nicht nach der Ausübbarkeit einer konkreten Tätigkeit. Genau daraus entsteht die Lücke.

Wer seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, ohne dass eine katalogisierte Fähigkeit verloren ging, eine gelistete Krankheit diagnostiziert wurde oder Pflegebedürftigkeit vorliegt, geht leer aus. Das betrifft insbesondere psychische Erkrankungen, die in Multi-Risk-Tarifen fast nie als eigenständiger Auslöser vorkommen — sie zählen zugleich zu den häufigsten Ursachen von Berufsunfähigkeit. Auch Erkrankungen des Bewegungsapparats führen oft zu erheblichen beruflichen Einschränkungen, ohne die Schwelle einer Grundfähigkeitsdefinition zu erreichen.

Umgekehrt kann ein Multi-Risk-Vertrag zahlen, obwohl der Beruf weiter ausgeübt wird. Wer nach einer Erkrankung eine Fähigkeit verliert, seinen Bürojob aber behält, erhält die Rente zusätzlich zum Gehalt. Das ist ein Vorteil des Prinzips, kein Ersatz für die berufsbezogene Absicherung.

Einordnung im Markt

Die Produkte werden überwiegend für Berufsgruppen angeboten, für die eine Berufsunfähigkeitsversicherung teuer oder schwer erhältlich ist, sowie für Menschen mit Vorerkrankungen. Die Risikoprüfung ist oft schlanker, was den Zugang erleichtert; die Pflichten zur vorvertraglichen Anzeige nach §§ 19 bis 22 VVG bestehen unverändert, und unvollständige Angaben können auch hier zu Rücktritt oder Anfechtung führen.

Wer ein solches Produkt prüft, achtet üblicherweise darauf, welche Auslöser tatsächlich zur eigenen Risikolage passen, wie die Definitionen im Detail lauten, ob der Vertrag nach einer Leistung weiterläuft, ob eine Beitragsbefreiung im Leistungsfall vorgesehen ist und welche Nachversicherungsmöglichkeiten bestehen.

Häufige Fragen

Was unterscheidet eine Multi-Risk-Versicherung von einer Grundfähigkeitsversicherung?

Die Grundfähigkeitsversicherung kennt nur einen Auslöser, nämlich den Verlust definierter Fähigkeiten. Die Multi-Risk-Variante bündelt zusätzlich schwere Krankheiten, Pflegebedürftigkeit und teilweise Unfallinvalidität. Der Umfang der einzelnen Bausteine unterscheidet sich zwischen den Anbietern stark.

Sind psychische Erkrankungen abgedeckt?

Als eigenständiger Auslöser kommen sie in diesen Tarifen praktisch nicht vor. Eine Leistung wäre allenfalls denkbar, wenn eine schwere kognitive Beeinträchtigung eine im Vertrag definierte Fähigkeit betrifft. Da psychische Erkrankungen zu den häufigsten Ursachen von Berufsunfähigkeit gehören, ist das die größte Lücke des Produkts.

Zahlt der Vertrag auch, wenn man weiterarbeitet?

Ja, denn die Auslöser sind berufsunabhängig formuliert. Wer eine versicherte Fähigkeit verliert oder eine gelistete Diagnose erhält und dennoch im Beruf bleibt, erhält die Rente zusätzlich. Ob nach einem Leistungsfall weitere Auslöser abgesichert bleiben, regelt das jeweilige Bedingungswerk.

Diese Begriffe hängen damit zusammen

Dieser Eintrag erklärt einen Fachbegriff allgemein. Ob und wie er in einem konkreten Vertrag gilt, hängt vom jeweiligen Bedingungswerk ab — eine individuelle Prüfung ersetzt er nicht.